Wann und wo wird die Erklärung zur Dissertation abgegeben?
Bei der Abgabe der Dissertation im Dekanat (Einleitung des Promotionsverfahrens) ist eine Erklärung im Dekanat abzugeben, in der
- die Übereinstimmung der elektronischen Version mit der schriftlichen Version erklärt wird (s.a. Versionierung),
- offen gelegt wird, ob es schon einen Promotionsversuch gab,
- urheberrechtliche Fragen geklärt werden
(bitte berücksichtigen Sie die (wird in neuem Tab geöffnet)), Handreichung des BMBF zum Urheberrecht in der Wissenschaft - der Technischen Universität Darmstadt die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte übertragen werden,
- die termingerechte Publikation gesichert wird: Diese Erklärung sichert auch die Veröffentlichung ab, wenn es bei einer Verlagsveröffentlichung Probleme gibt, die Veröffentlichungsfrist (ein Jahr nach der mündlichen Prüfung) einzuhalten. Dann kann unter Berufung auf die Rechteübertragung sehr einfach eine elektronische Veröffentlichung angestoßen werden, soweit die Vereinbarungen mit dem Verlag dies zulassen oder aufgehoben sind.
Zusätzlich hierzu enthält jede Dissertation die Erklärung, dass die Dissertation selbstständig verfasst ist und alle Quellen offen gelegt wurde (§ 9 Abs.1 S. 6 PO/AT). Diese Erklärung ist als Text Bestandteil der Dissertation. Die Formulierung aus dem Muster kann übernommen werden („Die Dissertation ist von mir mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen versehen. Ich erkläre, dass ich die Arbeit – abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen – selbstständig verfasst habe.“).
(wird in neuem Tab geöffnet) Muster Erklärung bei Einleitung des Promotionsverfahrens
(wird in neuem Tab geöffnet) Muster Erklärung zur Übertragung von Rechten an der Promotion