In welcher Sprache wird die mündlichen Prüfung durchgeführt?

Grundsätzlich sind Englisch und Deutsch als Sprache zugelassen.

Die Prüfungskommission entscheidet nach der Auslegefrist über die Annahme der Dissertation. Im Rahmen dieser Entscheidung kann auch über die Sprache der mündlichen Prüfung entschieden werden.

Bei der Einladung durch die Dekanin/den Dekan wird die Sprache genannt (wenn nicht in Deutsch).

Die Sprache des Protokolls ist Deutsch (§ 16 Abs.. 3 S. 3 PO/AT).