Wann ist ein Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich?

Ein Eignungsfeststellungsverfahren (Efv) wird dann durchgeführt, wenn die Standardvoraussetzungen einer Annahme nicht vorliegen (also z.B. kein gleichwertiger Masterabschluss mit 300 CP).

Ein Eignungsfeststellungsverfahren kann ebenfalls durchgeführt werden, wenn Zweifel an der fachlichen Ausrichtung bestehen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Efv.