Sind Auflagen im Eignungsfeststellungsverfahren möglich?
Ja. Der Promotionsausschuss kann festlegen, dass bestimmte Veranstaltungen besucht und/oder bestimmte Prüfungsleistungen zu erbringen sind.
Dabei wird auch festgelegt, ob Wiederholungsmöglichkeiten bei den Prüfungsleistungen eröffnet werden.