Wie sieht die Erklärung der Autoren bei Ko-Autoren aus?

Kumulative Dissertationen sind dann möglich, wenn dies die Besonderen Bestimmungen der FB erlauben.

Wird eine Ko-Autorenschaft bei kumulativen Dissertationen zugelassen, muss bei Einreichung der Dissertation im Dekanat eine Erklärung beigefügt werden, aus der sich die zu bewertenden selbständigen Leistungen anhand nachvollziehbarer Kriterien bestimmen lassen. Ziel ist die eindeutige Abgrenzung des jeweiligen Anteils. Der Anteil der/des Doktoranden muss explizit angegeben werden.

Wer muss die Erklärung abgeben?

  • alle Ko-Autoren der Dissertation
  • die wissenschaftlichen Betreuer
  • die Doktorandinnen/Doktoranden

§§ 9, Abs. 4, 9 Abs. 5 PO/AT