Kapazitätsberechnung

Kapazitätsberechnungen und Zulassungszahlen

Ermittlung der Zulassungszahlen

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Menge der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach bestimmten rechtlichen Vorgaben berechnet werden.

Die Kapazitätsberechnung ermittelt die dazu erforderlichen Curricularnormwerte und berechnet daraus die Höhe der Zulassungszahlen für Studienplätze im ersten Fachsemester eines Studiengangs.

Dabei werden in softwareunterstützten Verfahren das Lehrangebot und die Lehrnachfrage ermittelt, die Studienpläne aller Studiengänge und deren Verflechtungen rechnerisch abgebildet (Curricularwerte) sowie Lehrverpflichtungen und Lehrleistungen des wissenschaftlichen Personals bewertet.

Die Grundlage für die Berechnung der Zulassungszahlen ist die Kapazitätsverordnung (KapVO) – das Regelwerk für die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung der Zulassungszahlen.

Abweichend von anderen hessischen Hochschulen setzt die TU Darmstadt die Zulassungszahlen in zulassungsbeschränkten Studiengängen auf Basis von §2(4) des TUD-Gesetzes selbst fest und veröffentlicht sie in der jeweiligen Satzungsbeilage (wird in neuem Tab geöffnet).

Datenermittlung für die Mittelverteilung MIT und Kostenträgerrechnung

Neben der Kapazitätsberechnung werden auch die Datengrundlagen (rechnerische Studierende) für die MIR Mittelverteilung für das Dez. I und für die Kostenträgerrechnung KTR für das Dez. III ermittelt und bereit gestellt.

Prozessdarstellung der Kapazitätsberechnung und der Bereitstellung der Daten für die MIR und KTR Berechnung (wird in neuem Tab geöffnet)