OZG Beauftrage

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Themenfeld Bildung.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet öffentliche Einrichtungen Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Für die Hochschulen sind die Leistungen im Themenfeld Bildung zusammengefasst.
In einem Arbeitskreis im HMWK (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst) zusammen mit Vertretungen aller hessischen Hochschulen (HOAG) wurden die zu erbringenden Leistungen analysiert und beschrieben. Der Arbeitskreis HOAG tagt regelmäßig zur hessenweiten Abstimmung und Priorisierung der Anforderungen.
Für OZG 1.0 sollen die Hochschulen den sogenannten Reifegrad 3 erreicht haben. Zwischenzeitlich sind noch OZG 2.0 und SDG Leistungen gefordert.
Die Hochschulen sind dabei, nach und nach alle Anforderungen in ihrem CampusManagement Systemen oder eigenen Lösungssystemen umzusetzen.
Kontakt
Annelore Schmidt
OZG Beauftrage der TU Darmstadt
Henriette Reinecke
Stellvertretende OZG Beauftragte
Thomas Brahm
OZG Projekt-Koordinator