Erste Hilfe
Unter Erste Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, lebensbedrohliche Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreten professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen des Notrufs 112, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
Im Notfall ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten!
Bei kleineren Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. Schnittverletzungen, die durch Ersthelfer versorgt werden) bitte den Meldebogen (opens in new tab) (wird in neuem Tab geöffnet) ausfüllen. Dieser ersetzt das Verbandbuch. Die Meldebögen sind im Arbeitsbereich aufzubewahren