Gerätefonds der TU Darmstadt

Zum 1. Januar 2022 wurde auf Beschluss des Präsidiums und des Senats der TU Darmstadt ein Gerätefonds eingerichtet, in dem im Rahmen eines Antragsverfahrens Mittel zur Finanzierung von Großgeräten bereitgestellt werden.

Aus dem Gerätefonds werden insbesondere solche Vorhaben gefördert, die eine gemeinschaftliche Nutzung von Großgeräten für innovative Forschungsaktivitäten vorsehen. Die Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Gerätefonds (wird in neuem Tab geöffnet) enthält weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen.

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