Änderungsmitteilungen persönliche Daten
Änderungen Ihres Namens und/oder den Erwerb eines Titels (z.B. nach Abschluss der Promotion) teilen Sie bitte Ihrer zuständigen unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises mit. Änderungen dieser persönlichen Daten bei Beschäftigten erfolgen ausschließlich im Personaldezernat und wirken sich z.B. bei Lehrenden auch auf die Daten in Personalsachbearbeiterin aus. TUCaN
Auch die Änderung des Familienstandes oder die Geburt eines Kindes teilen Sie bitte Ihrer Personalsachbearbeiterin mit.
Entsprechende Nachweise – jeweils in Kopie – können sein:
• Bescheinigung über Namensänderung
• Heiratsurkunde
• Promotionsurkunde
• Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder