Grundsätze der Vergabe von Promotionsstipendien

Allgemeine Informationen zu Stipendien und Grundsätze der Vergabe von Promotionsstipendien an der TU Darmstadt

Aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht sind beim Aufeinandertreffen eines (Promotions-)Stipendiums – intern wie extern – und einer Beschäftigung an der TU Darmstadt neben den Regularien des Stipendiengebers auch die Regelungen und Grundsätze der TU Darmstadt einzubeziehen. Dies erfordert u.a. die Beachtung der „Grundsätze der Vergabe von Promotionsstipendien der TU Darmstadt“.

Folgende Regeln lassen sich in Bezug auf die Handhabung im Allgemeinen festhalten:

  • Stipendien sind keine kostengünstigere Alternative zu tarifgebundenen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
  • Zwischen einer Beschäftigung an der TU Darmstadt und dem Stipendium darf kein zeitlicher, sachlicher/inhaltlicher sowie räumlicher Zusammenhang bestehen. Dies erfordert eine klare Trennung zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und den Tätigkeiten im Stipendium.
  • Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, besteht das Risiko, dass die Tätigkeit an der TU Darmstadt und das Stipendium als einheitliches Beschäftigungsverhältnis gewertet werden und es müssen ggf. erhebliche Nachforderungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen durch den Fachbereich geleistet werden. Außerdem kann es unter Umständen zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
  • Da die sozialversicherungsrechtliche Einschätzung unabhängig von der Frage erfolgt, ob es sich um ein intern oder ein extern finanziertes Stipendium handelt, sind diese Regelungen auch bei extern finanzierten Stipendien (z.B. Studienstiftung des Deutschen Volkes) anzuwenden.
  • Eine Beschäftigung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an der TU Darmstadt – auch in Teilzeit – ist neben einem Stipendium ausgeschlossen.
  • Zusätzlich zum Stipendium ist an der TU Darmstadt nur eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung gestattet, d.h. derzeit maximal 520,- EUR monatlich (entspricht derzeit 31 Stunden/Monat) (Stand: 05/2023). Die Stundensätze finden Sie auf der Webseite „Hilfskräfte“.
  • Möglich ist auch die Immatrikulation als Promotionsstudierende_r, die üblichen Anmeldefristen gelten hier nicht, die Online-Bewerbung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Aus den vorgenannten Regelungen ergibt sich bei Erhalt eines Stipendiums eine arbeits- und tarifvertragliche Anzeige- und Informationspflicht gegenüber der TU Darmstadt (Dez. VII). Dies gilt sowohl bei der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses als auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses.

Die zuvor dargestellten Grundsätze finden Sie hier. (wird in neuem Tab geöffnet)

Nähere Informationen bieten Ihnen die Seiten des Dezernat VI – Forschung und Transfer.

Aus den vorgenannten Regelungen ergibt sich bei Erhalt eines Stipendiums eine arbeits- und tarifvertragliche Anzeige- und Informationspflicht gegenüber der TU Darmstadt (Dez. VII). Dies gilt sowohl bei der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses als auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses.

Die zuvor dargestellten Grundsätze finden Sie hier. (wird in neuem Tab geöffnet)

Nähere Informationen bieten Ihnen die Seiten des Dezernat VI – Forschung und Transfer.