Jahressonderzahlung (Tarifbeschäftigte)
Tarifbeschäftigte, die am 01. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, erhalten mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe in Höhe von
Entgeltgruppe | ab dem Kalenderjahr 2022 |
1 bis 4 | 81,64 v.H |
5 bis 8 | 82,41 v.H.. |
9a bis 16 | 54,97 v.H. |
des Durchschnittsentgeltes aus den Monaten Juli, August und September, wobei die Entgeltgruppe des Monats September maßgeblich ist.
Der Betrag kann sich in bestimmten Fällen um ein Zwölftel für jeden Monat verringern, indem kein Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Näheres hierzu ist im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten zu erfragen.
Seit dem 1. Januar 2022 können Beschäftigten gemäß § 6a TV-TU Darmstadt einen Anspruch geltend machen, Teile ihrer tariflichen Jahressonderzahlung (§ 20 TV-TU Darmstadt) in zwei Arbeitstage Freizeitausgleich umzuwandeln – nähere Informationen finden Sie . Diese Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 ohne Nachwirkung außer Kraft. Ein entsprechender Antrag kann letztmalig bis zum 30. September 2023 gestellt werden. hier
Stand: August 2022 (aktualisiert 08.03.2023)