Leistungsanreize: Leistungsprämien und Zulagen
nach der Hessischen Verordnung über die Gewährung von Leistungsanreizen und zur Anerkennung besonderer Leistungen (Hessische Leistungsanreizeverordnung – HLAnreizV)
Einreichfristen für Anträge und allgemeine Informationen
Dienstag, 27. Februar 2024
Dienstag, 18. Juni 2024
Dienstag, 29. Oktober 2024
Die Auszahlung der Leistungsprämien erfolgt in der Regel jeweils in den Monaten April, August und Dezember, sodass diese nicht mit anderen Sonderzahlungen, wie z.B. Jahressonderzahlung zusammenfallen.
Anträge, die bis zu den oben genannten Terminen nicht eingegangen sind, können erst in der darauf folgenden Sitzung berücksichtigt werden.
Der Antrag ist in digitaler Form über den Dienstweg an die FunktionsmailadresseLeistungsanreize@zv.tu-darmstadt.de zu stellen.
Folgende Angaben sollte der formlose Antrag enthalten:
- Daten zur Person und den grundsätzlichen Aufgaben
- Besonderheiten, die zur Prämie führen
- Höhe der Leistungsprämie*
- Kostenstelle oder Projektnummer (bitte nur eine Finanzierungsquelle angeben)
* der Maximalbetrag für eine Leistungsprämie ist gemäß § 4 der (wird in neuem Tab geöffnet) ein Grundgehalt der Stufe 1A der jeweiligen Eingruppierung der/des Beschäftigten. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Leistungsprämie anteilig zum jeweiligen Beschäftigungsumfangs gewährt. Als Minimalbetrag ist ein Betrag in Höhe von 500 € zu empfehlen. Näheres – auch weitere Möglichkeiten von Leistungsanreizen – entnehmen Sie bitte der HLAnreizV. Hessischen Leistungsanreizeverordnung (HLAnreizV)
Für Rückfragen sowie weitere Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen Frau Bepperling und Frau Epple gerne zur Verfügung (vgl. Button „Kontakt“).