Zentrale Fortbildung des Landes Hessen (ZFH)

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Durch gesellschaftliche Entwicklungen und Reformprozesse in der Verwaltung sind Führungskräfte zunehmend gefordert, Veränderungen zu begleiten und neue Aufgaben zu übernehmen. Die Zentrale Fortbildung Hessen bietet mit ihrem Programm allen Mitarbeiter_innen der hessischen Landesverwaltung die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Fachthemen, Führungsaufgaben und Managementkompetenzen weiterzubilden.

Anders als in den Vorjahren wird die Zentrale Fortbildung Hessen ihr Jahresprogramm 2023 (opens in new tab) nicht mehr als Print-Version, sondern ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung stellen.

Angebot der ZFH

Das Programm „Zentrale Fortbildung Hessen“ für das Jahr 2023 sowie die verschiedenen Meldebogen finden Sie hier.

Die im Programmheft veröffentlichten Seminare sind zumeist kostenfrei. Trifft dies nicht zu, wird in der Seminarbeschreibung darauf hingewiesen. Ihre Führungskraft müsste dann für diese Kosten aufkommen.

Die Reisekostenabrechnung für TU-Mitarbeiter_innen erfolgt über die Personal- und Organisationsentwicklung. Bitte reichen Sie zügig die Reisekostenabrechnung bei uns ein. Wir legen die Kosten vor und fordern sie später von der ZFH zurück.

Ein Antrag auf Erstattung von Betreuungs- und Pflegekosten, die durch die Teilnahme an Veranstaltungen der ZFH entstehen, kann per Formular (opens in new tab) ans Ministerium gestellt werden.

Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und -kosten finden Sie im Jahresprogramm (opens in new tab) .

Anmeldung für die ZFH

Bitte füllen Sie den entsprechenden Meldebogen vollständig aus. Beachten Sie, dass Beamte beim Meldebogen ihre Amtsbezeichnung angeben müssen, bei Beschäftigten ist hier „Verwaltungsangestellte_r“ einzutragen.

Senden Sie diesen per E-Mail (als bearbeitbares pdf-Dokument, kein Scan oder Papier) spätestens eine Woche vor Ablauf der Frist an mit dem Vermerk: „Meine Führungskraft bestätigt, dass meiner Teilnahme keine dienstlichen Belange im Wege stehen.“ und setzen Sie Ihre Führungskraft in cc.

Zusagen werden ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn versendet. Falls Sie keine Zusage erhalten, bedeutet dies eine Absage.

Nach einer verbindlichen Zusage und Annahme von angebotenen Leistungen zu Unterkunft und Verpflegung entstehen sowohl eine Präsenz- als auch eine Teilnahmepflicht. Absagen von Teilnehmenden müssen schriftlich durch Dez. VII D, Personal- und Organisationsentwicklung, an die ZFH unter Angabe des Verhinderungsgrundes erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass die Zentrale Fortbildung Hessen die Teilnehmerdaten für die Seminare (Name und Vorname, dienstliche Adresse, dienstliche Telefonnummer und dienstliche E-Mail-Adresse), die durch den Hessischen Verwaltungsschulverband (HVSV) organisiert und durchgeführt werden, dorthin zur weiteren Bearbeitung (Einladung der Teilnehmenden, Organisation des Seminars) weitergibt.