Anlässe zur Festlegung oder Änderung einer Professurbezeichnung:
1. Neueinrichtung einer Professur
2. Umbenennung einer bestehenden Professur (bei gleichbleibender inhaltlicher Ausrichtung)
3. Umwidmung einer Professur (bei veränderter inhaltlicher Ausrichtung)
Benennung bei Neueinrichtung von Professuren
Zur Gewährleistung einheitlicher Standards empfiehlt die TU Darmstadt allen Fachbereichen, bei der Benennung neuer Professuren gemeinsame Richtlinien anzuwenden. Diese gelten auch für Umbenennungen und Umwidmungen. Eine nachträgliche Anpassung bestehender Benennungen ist nicht erforderlich, solange kein Änderungsbedarf besteht.
Grundsätze für die Benennung von Professuren
- Die Benennung soll die inhaltliche Ausrichtung der Professur in Forschung und Lehre widerspiegeln.
- Sie soll kurz, prägnant und verständlich sein.
- Jede Professur erhält eine deutsche und englische Benennung.
- Die englische Version soll eine präzise Übersetzung der deutschen Bezeichnung sein.
- Abkürzungen nur bei allgemeiner Bekanntheit oder Notwendigkeit verwenden (z. B. BWL, VWL).
- Die Benennung soll nicht zu spezialisiert sein, um das Bewerber:innenfeld nicht unnötig einzuschränken – gleichzeitig aber die strategische Ausrichtung der Professur abbilden.
- Die Benennung soll inhaltlich und formal mit den anderen Professuren des Fachbereichs abgestimmt sein.
Umbenennung einer Professur
Definition: Die fachliche Ausrichtung der Professur bleibt gleich, nur die Bezeichnung wird geändert.
Vorgehen:
1. Antrag mit kurzer Begründung im Fachbereichsrat (FBR).
2. Dekanat leitet den Antrag an das Referat IA weiter.
3. Referat IA legt die Umbenennung dem Präsidium im Rahmen der Tagesordnung des Senats vor.
4. Senat nimmt die Umbenennung zur Kenntnis.
5. Referat IA informiert den Fachbereich.
6. Die Umbenennung wird mit dem Beschluss des Fachbereichsrats wirksam.
Eine Umbenennung ist sowohl bei Wiederbesetzungen als auch bei bereits besetzten Professuren möglich.
Umwidmung einer Professur
Definition: Die fachliche Ausrichtung ändert sich wesentlich. Daher ist eine Umwidmung nur bei Wiederbesetzungen möglich und hat Auswirkungen auf die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs. (Rechtsgrundlage: Grundordnung § 3 Abs. 2c (dd))
Vorgehen:
1. Antrag mit kurzer Begründung im Fachbereichsrat (FBR).
2. Dekanat leitet den Antrag an das Referat IA weiter.
3. Referat IA legt die Umwidmung dem Präsidium im Rahmen der Tagesordnung des Senats vor.
4. Senat nimmt Stellung zur Umwidmung.
5. Referat IA informiert den Fachbereich.
6. Die Umwidmung wird mit der Stellungnahme des Senats wirksam.
Zeitlicher Ablauf bei Umbenennung und Umwidmung von Professuren
Wenn eine Professur neu besetzt wird und dabei mit einer veränderten Widmung als bisher ausgeschrieben wird, erfolgt die formale Befassung des Senats erst nach der Besetzung der Professur – unabhängig davon, ob es sich um eine Umbenennung oder eine Umwidmung handelt.
Nach der Besetzung wird die/der Neuberufene standardmäßig gefragt, ob die in der Ausschreibung festgelegte Widmung nochmals angepasst werden soll. In der Praxis kommt es dabei häufig zu Änderungswünschen.
Um eine zweifache Änderung der Widmung (vor und nach der Berufung) zu vermeiden, wird bewusst auf eine frühzeitige Befassung des Senats verzichtet. So kann die endgültige Entscheidung zur Widmung in einem Schritt getroffen werden – in Abstimmung mit der/dem Neuberufenen nach erfolgter Berufung.