LOEWE-Professuren
Seit dem Jahr 2021 gibt es mit den LOEWE-Professuren eine neue Programmlinie im Rahmen des hessischen Forschungsförderungsprogramms LOEWE (Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz). Ziel der Förderung ist es, international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Hessen zu berufen oder in Hessen zu halten, um die strategische Profilbildung der Hochschulen zu unterstützen.
Die LOEWE Professuren werden im Rahmen zweier Förderlinien ausgeschrieben:
Mit LOEWE-Spitzen-Professuren können exzellente, international ausgewiesene Forschende für fünf Jahre zwischen 1,5 und 3 Millionen Euro für ihre Sach- oder Personalausstattung bekommen. Die erste LOEWE-Spitzen-Professur wurde im Jahr 2021 an , Fachbereich Informatik, vergeben. Eine weitere LOEWE-Spitzenprofessur wurde im Jahr 2023 für Frau Professorin Iryna Gurevych eingerichtet und im Sommer 2023 sind Professor Marcus Rohrbach und TU-Informatik-Professorin Mira Mezini mit LOEWE-Spitzen-Professuren ausgezeichnet worden. Astro- und Kernphysiker Professor Achim Schwenk
- (wird in neuem Tab geöffnet) „Ausschreibung des HMWK für die LOEWE-Spitzen-Professuren (Förderlinie 4a)“
LOEWE-Start-Professuren (Förderlinie 4b) richten sich an exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem frühen Stadium ihrer Karriere, die mit einer Ausstattung von bis zu zwei Millionen Euro für den Zeitraum von sechs Jahren für den Wissenschaftsstandort Hessen gewonnen oder hier gehalten werden sollen. Im Jahr 2022 wurde Professor Timo Richarz, Fachbereich Mathematik, mit einer LOEWE-Start-Professur ausgezeichnet. Zudem wurde im Jahr 2023 für eine solche Startprofessur eingerichtet. Dr. Anna Rohrbach
- (wird in neuem Tab geöffnet) Ausschreibung des HMWK für die LOEWE-Start-Professuren (Förderlinie 4b):
Eine ausführliche Beschreibung der Programmlinie findet sich auch in der (wird in neuem Tab geöffnet) (Stand 07/2021). LOEWE Förderrichtlinie zum hessischen Forschungsförderungsprogramm
Antragstellung
Gerne beraten wir Vorsitzende von Berufungskommissionen / Dekanate oder zuständige Personen der Fachbereiche bzgl. der Möglichkeit einer Antragstellung in einer der beiden Förderlinien. Ein Überblick zu den Förderformaten und den Kriterien für die Antragsberechtigung sind in der nebenstehenden Tabelle zu finden.
Fristen: In beiden Förderlinien ist das Einreichen von Anträgen jederzeit möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Anträge im laufenden Berufungsprozesses gestellt werden können, sobald die Gutachten aus der Berufungskommission vorliegen.
Fachbereiche machen das Präsidium auf geeignete Kandidat_innen aufmerksam. Im Fall einer positiven Entscheidung durch das Präsidium wird der Antrag federführend durch das Referat Hochschulstrategie in enger Abstimmung mit dem Fachbereich, der/dem Kandidat_in und des Präsidiums vorbereitet. Die Antragstellung erfolgt durch das Präsidium der TU Darmstadt.