Sperrvermerk zur Dissertation wegen Patentanmeldung

Die Veröffentlichung einer Dissertation kann eine sog. schädliche Vorveröffentlichung sein und unter Umständen eine Patentierung oder ein anderes Schutzrecht verhindern. Die TU Darmstadt bietet deshalb für diese Fälle eine Option für eine verzögerte Veröffentlichung der Dissertation (zeitlich befristeter Sperrvermerk) an. Hierzu müssen Sie die elektronische Fassung bei der ULB hochladen und zusätzlich zu den sonstigen Unterlagen eine Erklärung zum Sperrvermerk einreichen.

Bitte füllen Sie die Erklärung Sperrvermerk zur Dissertation wegen Patentanmeldung aus und lassen sie im Dekanat bzw. durch den/die Referent_in unterschreiben.

Die Erklärung zum Sperrvermerk wird zusammen mit der Erklärung zur Dissertation im Dekanat abgegeben; das Dekanat schickt einen Scan der Dokumente an die ULB.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der ULB.