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Referat IV B – Immobilienverträge

Das TUD-Gesetz berechtigt die Technische Universität Darmstadt, die ihr vom Land Hessen zur Nutzung überlassenen Landesgrundstücke selbst zu verwalten, zu veräußern oder Grundstücke für das Land Hessen zu erwerben. Innerhalb des Dezernates sind wir für die Erstellung und Bearbeitung von Verträgen im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung und -betreuung sowie der Vermietung von Veranstaltungsflächen zuständig. Bei Fragen zu vertraglichen Regelungen sind wir TU-intern unterstützend tätig.

In diesen Verträgen werden Regelungen zu den Laufzeiten, der Nutzungsart, den Zuständigkeiten der Vertragsparteien sowie der Kostentragung und Haftungsfragen bei z.B. Büro- und Laborräumen oder Werkstattflächen, Dienst- und Mietwohnungen, Gebäuden, Grundstücken, Gegenständen sowie Rechten getroffen.

Mit der Vermietung von Veranstaltungsflächen wird es den Nutzern der TU Darmstadt und Externen ermöglicht, Hörsäle, Seminar- und Veranstaltungsräume auch außerhalb der Lehrveranstaltungen zu nutzen. Ziel dieser Vermietungen ist es, die wissenschaftlichen und kulturellen Aktivitäten an der Universität zu stärken und die jeweiligen Veranstalter bei der sicheren Durchführung ihrer Veranstaltungen zu unterstützen.

Folgende Themengebiete und Vertragsarten werden von uns betreut:

  • Überlassungen
  • Mietverträge
  • Pacht- und Leihverträge
  • Gestattungsverträge
  • Grundstücksmanagement
  • Grundstücksankauf, -verkauf und -tausch
  • Erbbaurechte
  • Bestellung von Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Sachschäden
  • Diebstahl
  • Vermietung von Veranstaltungsflächen (Veranstaltungsmanagement)

Durch das TUD-Gesetz ist die Technische Universität Darmstadt berechtigt, für die vom Land Hessen überlassenen Flächen den An- und Verkauf von Liegenschaften oder den Tausch von Grundstücksflächen durchzuführen. Ebenso werden unter anderem Erbbaurechtsverträge mit Dritten abgeschlossen

Bei der Vertragserstellung und der Überwachung der Vertragsabwicklung steht das Referat IVB in Kontakt mit dem Käufer/ Verkäufer oder auch dem Erbbauberechtigten und betreut die vertragliche Umsetzung und Abwicklung in Zusammenarbeit mit dem Notar und dem Grundbuchamt.

Sofern Neuvermessungen von Grundstücken im Rahmen von Verträgen erforderlich sind, erfolgen diese in Zusammenarbeit mit Vermessungsbüros und dem Katasteramt.

Weiterhin wird von Referat IVB die Erstellung und Bestellung von Baulasten und Dienstbarkeiten bearbeitet und deren Eintragung im Baulastenverzeichnis bzw. Grundbuch veranlasst.

Miet- und Pachtverträge

Die Technische Universität Darmstadt vermietet je nach Nutzungsart Büroräume oder -flächen, Laborräume und Werkstattflächen. Für die von ihr verwalteten Freiflächen werden unter anderem dauerhafte Miet- oder Pachtverträge abgeschlossen. Vertragspartner sind beispielsweise universitätsinterne Institutionen wie Hochschulgruppen oder Fachgebiete. Ebenso zählen Vereine oder gewerbliche Mieter wie Kooperationspartner oder Start-Ups zu den Vertragspartnern.

Zu den Liegenschaften gehören auch 10 Wohnungen, welche die Technische Universität Darmstadt an ihre Beschäftigten als Dienst- oder Landesmietwohnungen vermietet.

Gestattungsverträge

Für Regelungen zur Verlegung von Wasser-, Gas-, Strom- oder Telekommunikationsleitungen auf Grundstücken, welche die Technische Universität Darmstadt vom Land Hessen zur Nutzung überlassen bekommen hat, werden Gestattungsverträge mit Dritten abgeschlossen. In den Verträgen wird die Einräumung von Nutzungsrechten, Laufzeiten, Zuständigkeiten etc. geregelt.