In welchem Fall wird eine Erlaubnis benötigt?
Die Beantragung einer Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen ist ausschließlich dann erforderlich, wenn das zu führende Dienstfahrzeug aus Landesmittel finanziert ist.
Wer kann eine Erlaubnis erhalten?
Tarif-Beschäftigte der TU Darmstadt sowie nicht Tarif-Beschäftigte an der TU Darmstadt (z.B. Studierenden). Im Falle “nicht Tarif-Beschäftigte” ist eine Begründung nötig, warum eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Benötigte Unterlagen
- Antrag unterzeichnet (siehe Formulare im Download)
- Gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (eine Kopie ist dem Antrag beizufügen).
Ob ein anderer ausländischer oder ein internationaler Führerschein genügt, wird im Einzelfall geprüft.
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die Kfz-Bestimmungen des Landes Hessen und die Informationen zum Versicherungsschutz:
KfZ-Bestimmungen des Landes Hessen (opens in new tab)
Versicherungsschutz für Beschäftigte bei Dienstfahrten (opens in new tab)
Informationen zu dem am 01.06.2019 in Kraft getretenen Dieselfahrverbotes von der Stadt Darmstadt erhalten Sie hier.