Beantragung von DFG Graduiertenkollegs (GRK) und internationalen Graduiertenkollegs (IGK)

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Beantragung DFG Graduiertenkollegs

Graduiertenkollegs sind Programme zur Förderung von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen mit einem thematischen Forschungsbezug, ausgelegt auf die Dauer von 9 Jahren. Ziel ist es, die Promovierenden in einem strukturierten Programm exzellent auszubilden, und ihre frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit zu unterstützen. Die Antragstellung erfolgt formal durch die TU Darmstadt; d.h. Anträge werden final durch die Präsidentin gezeichnet.

Die Forschungsförderung begleitet alle Phasen der Antragstellung, berät die Antragstellenden und agiert dabei als Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Präsidium sowie weiteren zentralen Einrichtungen und Partnern. Konkret werden zu verschiedenen Zeitpunkten die strategische Einbettung des geplanten Kollegs, personalrechtliche und finanzielle Aspekte und unterstützende zentrale Strukturen abgestimmt.

Der Antragprozess für GRKs und IGKs ist mehrschrittig und Bedarf einer ausführlichen Planung. Die Zeitplanung muss dabei eng mit der Forschungsförderung abgestimmt werden.

Die TU Darmstadt unterstützt die Antragstellung von DFG-Verbundvorhaben durch die Bereitstellung von Mitteln zugunsten der designierten Sprecherin bzw. des designierten Sprechers.

Voraussetzung für die Unterstützung ist die Bewilligung eines Antrags auf Anschubfinanzierung. Dieser muss spätestens fünf Monate vor der geplanten Einreichung des Verbundantrags bei der DFG bei dem:der für Forschung zuständigen Vizepräsident:in über die Leitung des Dezernats Forschung und Transfer erfolgen.

Details zum Prozess entnehmen Sie dem „Merkblatt Anschubfinanzierung“.

Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Einreichung einer Skizze bei der DFG. Bitte kommen Sie auf das Team der Forschungsförderung zu, sobald Sie mit der konkreten Planung Ihrer Skizze beginnen (mindestens ein Jahr vor geplanter Einreichung). Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung der DFG über eine Vollantragstellung müssen Sie 12 Monate einplanen.

Die Beratung beginnt mit einem „Kick-off Treffen“. In diesem Gespräch besprechen wir zentrale Punkte des Antrags und stimmen einen individuellen Zeitplan zur Begleitung der Antragserstellung mit Ihnen ab.

Sobald die Aufforderung zur Vollantragstellung der DFG vorliegt, können Sie mit dessen Ausarbeitung beginnen. Wir unterstützen bei der Suche nach einem Begutachtungstermin und beraten ebenso wie in der Skizzenphase bei der Erstellung des Vollantrags.

Im Rahmen der vor-Ort Begutachtung eines GRKs/IGKs präsentieren Konsortium, Sprecher:in und Hochschulleitung das Projekt einer internationalen Gutachtendengruppe in Vorträgen und einer Postersession. Sie findet wenige Wochen nach Einreichung des Vollantrages statt. Die Vorbereitung erfolgt parallel zur Vollantragstellung. Das Team der Forschungsförderung berät zum Ablauf der Begutachtung selbst und koordiniert Absprachen mit der Hochschulleitung (erstellt z.B. die Präsentation der Hochschulleitung), sowie mit anderen zentralen Einrichtungen und Partnern. Dies betrifft zum Beispiel die Erstellung von Postern zu den unterstützenden Strukturen, sowie ggf. die Abstimmung mit den Verwaltungen und Hochschulleitungen der Partnerinstitutionen.

Nach der DFG-Senatssitzung im Mai bzw. Oktober eines jeden Jahres informiert die DFG per Pressemitteilung über die Bewilligung der beantragten Projekte. Unmittelbar im Anschluss beginnen die Planung des Projektstarts. In einem gemeinsamen Treffen von Projektteam (Sprecher:in, Koordination, Administration) und Dezernat VI (Forschungsförderung und Drittmittelabteilung) erläutern wir Ihnen die wichtigsten ersten Schritte zum administrativen Projektstart.