Beantragung von DFG Sonderforschungsbereichen (SFB) und Transregios (TRR)

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Sonderforschungsbereiche (SFB)/Transregios (TRR) sind langfristige, auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren angelegte Forschungsprojekte der Universitäten, in denen Forschende im Rahmen eines Forschungsprogramms zusammenarbeiten. Die Antragstellung erfolgt formal durch die TU Darmstadt; d.h. Anträge werden final durch die Präsidentin gezeichnet.

Der Antragprozess für SFBs und TRRs ist mehrschrittig und Bedarf einer mehrjährigen Planung. Das Team der Forschungsförderung begleitet die Antragstellung, berät die Antragstellenden und agiert dabei als Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Präsidium sowie weiteren zentralen Einrichtungen. Die Zeitplanung muss eng mit der Forschungsförderung abgestimmt werden.

Die TU Darmstadt unterstützt die Antragstellung von DFG-Verbundvorhaben (SFB/TRR/GRK) durch die Bereitstellung von Mitteln zugunsten der designierten Sprecherin bzw. des designierten Sprechers.

Voraussetzung für die Unterstützung ist die Bewilligung eines Antrags auf Anschubfinanzierung. Dieser muss spätestens fünf Monate vor der geplanten Einreichung des Verbundantrags bei der DFG bei dem:der für Forschung zuständigen Vizepräsident:in über die Leitung des Dezernats Forschung und Transfer erfolgen.

Details zum Prozess entnehmen Sie dem „Merkblatt Anschubfinanzierung (opens in new tab)“.

Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Einreichung einer Skizze bei der DFG. Bitte kommen Sie auf das Team der Forschungsförderung zu, sobald Sie mit der konkreten Planung Ihrer Skizze beginnen (mindestens ein Jahr vor geplanter Einreichung). Von der Einreichung der Skizze bis zur Entscheidung der DFG über eine Vollantragstellung müssen Sie 12 Monate einplanen.

Darüber hinaus vereinbaren wir einen individuellen Zeitplan zur Begleitung der Antragstellung. Als Vorbereitung für ein Gespräch zur Abstimmung des Zeitplans erhalten Sie von uns einen „Steckbrief SFB“, den Sie vor dem Gespräch ausfüllen.

In einem Beratungsgespräch evaluiert eine von der DFG ausgewählte Gutachtendengruppe, ob Ihre Skizze als förderfähig angesehen wird – und entsprechend eine Aufforderung zur Vollantragstellung ausgesprochen wird. Dies ist ein Termin der ausschließlich mit Gutachtenden und Forschenden stattfindet. Gerne können wir im Vorfeld in einem Gespräch auf Basis unseres Hintergrundwissens zu anderen Gesprächen und aus Erfahrungen aus Begutachtungen bei der Vorbereitung des Beratungsgesprächs unterstützen.

Ihren Vollantrag (Einrichtungsantrag) können Sie ausarbeiten, sobald die Aufforderung der DFG einen Antrag auf Einrichtung zu stellen vorliegt. Wir unterstützen bei der Suche nach einem Begutachtungstermin und beraten ebenso wie in der Skizzenphase bei der Erstellung des Vollantrags. Einreichungsfrist für den Antrag ist 8 Wochen vor dem Begutachtungstermin.

In dieser Antragsphase erstellen Sie ebenfalls einen Vorantrag. Dieser dient der DFG zur Zusammenstellung der Gutachtendengruppe. Einreichungsfrist ist 6 Monate vor Begutachtungstermin.

Im Rahmen der zweitägigen vor-Ort Begutachtung eines Sonderforschungsbereiches präsentieren Konsortium, Sprecher:in und Hochschulleitung das Projekt einer internationalen Gutachtendengruppe in Vorträgen und Postersession. Sie findet wenige Wochen nach Einreichung des Vollantrages statt. Die Vorbereitung für die Begutachtung erfolgt parallel zur Vollantragstellung. Das Team der Forschungsförderung koordiniert Absprachen mit der Hochschulleitung, erstellt insbesondere die Präsentation der Hochschulleitung, sowie mit weiteren Beteiligten, z.B. für die Erstellung von Postern zu den unterstützenden Strukturen. Dies umfasst bei einem TRR die Abstimmung mit den Verwaltungen und Hochschulleitungen der Partner.

Bei einem Verweis beantragter Positionen in die Grundausstattung holt die Forschungsförderung im Nachgang der Begutachtung die notwendigen Zusagen ein und erstellt das Antwortschreiben an die DFG im Namen der:des Präsident:in.

Nach der DFG-Senatssitzung im Mai bzw. Oktober eines jeden Jahres informiert die DFG per Pressemitteilung über die Bewilligung der beantragten Projekte.

Unmittelbar im Anschluss beginnen die Planung des Projektstarts. In einem gemeinsamen Treffen von Projektteam (Sprecher:in, Koordination, Administration) und Dezernat VI (Forschungsförderung und Drittmittelabteilung) erläutern wir Ihnen die wichtigsten ersten Schritte zum administrativen Projektstart.