Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die Technische Universität Darmstadt ist bestrebt, die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten zu fördern und zu erhalten. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) möchten wir allen Beschäftigten der TU Darmstadt, die länger als 6 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate arbeitsunfähig waren, ein Gesprächsangebot im Rahmen des BEM unterbreiten. Die Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen kann entweder zusammenhängend oder mit Unterbrechung vorliegen. Ziel ist es, mit Ihnen Strategien und Handlungsmöglichkeiten zu eruieren, die helfen können, die Ursachen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und präventiv erneuten Ausfällen vorzubeugen.

Gleichermaßen kann das BEM als präventives Angebot genutzt werden, insbesondere dann, wenn Sie Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Erfordernisse gefährdet sehen oder absehbar ist, dass Ihre jetzige Arbeitsunfähigkeit längere Zeit andauern wird und Sie Ihre Rückkehr planen bzw. Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz wünschen. Um das BEM auf diesem Weg zu nutzen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die BEM-Beauftragte Sevim Dylong.

Wir unterstützen Sie gerne in diesem Prozess!

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Zielen, dem Ablauf sowie dem Datenschutz im Rahmen des BEM finden Sie in der im Mai 2024 in Kraft getretenen Dienstvereinbarung zur Durchführung des BEM (wird in neuem Tab geöffnet) und dem dazugehörigen Datenschutzkonzept (wird in neuem Tab geöffnet) .

Das BEM (Kurzform für das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement) ist ein kostenloses und freiwilliges sowie ergebnisoffenes Angebot für alle Beschäftigten der TU Darmstadt. In einem offenen und gemeinsamen Suchprozess werden Strategien und Lösungen erarbeitet, deren Umsetzungsmöglichkeiten überprüft und, wenn möglich, realisiert, sodass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Erfordernisse möglich ist.

Beschäftigte der TU Darmstadt, die innerhalb von zwölf Monaten ununterbrochen oder in Summe länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, erhalten automatisch eine Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). In einem beigefügten Antwortformular können Sie angeben, ob Sie an einem Erstgespräch teilnehmen möchten und welche Ansprechperson Sie bevorzugen. Ebenfalls kann das BEM präventiv genutzt werden, in diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der BEM-Beauftragten auf.

In einem persönlichen Informationsgespräch erhalten Sie Informationen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und haben die Gelegenheit, alle offenen Fragen zu klären. Im Anschluss können Sie entscheiden, ob ein BEM-Verfahren für Sie sinnvoll ist.

Das BEM-Verfahren ist ergebnisoffen, ohne vorgefertigte Lösungen. Gemeinsam mit den Beschäftigten werden individuelle Maßnahmen entwickelt, geprüft und erprobt, um gemeinsam Wege zu finden, die:

  • erneuter Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und diese überwinden
  • die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten und einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben vorbeugen
  • betriebsbedingte Gesundheitsgefährdungen reduzieren und dadurch Erkrankungen und Behinderungen vorbeugen

Das Verfahren lässt Raum für verschiedene Lösungsansätze, die im gemeinsamen Austausch erarbeitet und an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein präventives Angebot, das darauf abzielt, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu schützen. Es folgt bestimmten Grundsätzen (vgl. Dienstvereinbarung § 4):

Freiwilligkeit

Das BEM basiert auf Freiwilligkeit. Das BEM kann nur mit Zustimmung der BEM-berechtigten Person durchgeführt werden. Es handelt sich um ein Unterstützungsangebot, dass nicht zum Nachteil der BEM-Berechtigten eingesetzt werden soll. Das BEM kann jederzeit von den BEM-Berechtigten beendet werden, im Idealfall endet das BEM jedoch durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen und der Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Die BEM-berechtigte Person hat im gesamten Verfahren die Entscheidungshoheit darüber, wer in den Prozess einbezogen wird, über welche personenbezogenen Daten Auskünfte gegeben werden und welche Maßnahmen umgesetzt oder abgelehnt werden, insbesondere wenn sie der gesundheitlichen Situation nicht zuträglich erscheinen.

Vertrauen & Kooperation

Das BEM-Verfahren erfordert eine vertrauensvolle Kooperation aller Beteiligten. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Vertraulichkeit und Kooperationsbereitschaft zeigen und aktiv mitarbeiten (vgl. Dienstvereinbarung § 4).

Individuelle Lösungen

Im Rahmen des BEM-Verfahrens entwickeln wir gemeinsam eine individuelle Lösung. Wie in § 6 der Dienstvereinbarung festgehalten, können dabei unter anderem folgende Maßnahmen besprochen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden (Auszug):

  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Arbeitsplatzbegehung
  • Technische Anpassungen am Arbeitsplatz
  • Anpassungen in der Arbeitsorganisation
  • (befristete) Änderung von Arbeitsbedingungen (z.B. Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeiten)
  • Beratung durch die Beratungsstelle BUBB
  • Betriebsärztliche Untersuchungen

Die Anzahl der BEM-Gespräche wird flexibel an Ihren persönlichen Bedarf angepasst. Mit Ihrer Zustimmung können auch weitere Personen in den Prozess eingebunden werden (zum Bsp. Mitglieder des Personalrats, die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Mitarbeiter:innen der Rehabilitationsträger). Wir unterstützen Sie bei der Realisierung der vereinbarten Maßnahmen. Sie können das BEM auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit nutzen, um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz frühzeitig zu planen.

Datenschutz

Ein BEM kann nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden. Alle Gesprächsteilnehmenden stehen unter Schweigepflicht. Es werden nur Daten erfasst und erhoben, die zur erfolgreichen Durchführung eines BEM-Verfahrens notwendig sind. Die, während eines BEM-Verfahrens erhobenen und erfassten Daten, dürfen ausschließlich für die Ziele dieses Verfahrens verwendet werden. Sie werden nicht mit sonstigen Daten der Personalakte zusammengeführt. Die im Rahmen dieses Verfahrens erhobenen Daten und zusammengetragenen Informationen werden drei Jahren nach Beendigung des BEM-Verfahrens vernichtet. Nähere Informationen sind im Datenschutzkonzept des BEM zu finden (vgl. Ergänzendes Datenschutzkonzept zur Dienstvereinbarung über das BEM an der TU Darmstadt).

Sie können Informations- und Beratungsgespräche im Rahmen des BEM mit folgenden Verfahrensbeteiligten führen:

  • BEM-Beauftragte:
    M.A. Sevim Dylong, Tel. -20093,
  • Mitarbeiterinnen der BUBB – Beratungsstelle für Beschäftigte:
    Dipl.-Soz.Päd. Martina Merk, Tel. -26566,
    M.Sc. Psych. Elke Naumann, Tel. -26569,
    Dipl.-Soz. Frauke Spreckels , Tel. -26556,
  • Betriebsärzt:innen:
    Dr. Jan Pohl, Tel. 06151-7805475,
    Dr. Kirsten Schneider, Tel.: 06151-7805475,

Für allgemeine Fragen rund um das BEM an der TU Darmstadt stehen Ihnen folgende Ansprechpartner:innen zur Verfügung:

  • Die BEM- Beauftragte,
  • Mitglieder des Personalrats,
  • Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen,
  • Die Gleichstellungsbeauftragte,
  • Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle für Beschäftigte (BUBB),
  • Die für die TU Darmstadt zuständigen Betriebsärzt:innen,
  • Die Verantwortlichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Stand: Oktober 2024