Erasmus+ Personalmobilität (STT) Erasmus+ Dozierendenmobilität (STA)

Die Europa+ Personalmobilität gliedert sich in zwei Kategorien: • Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken • Erasmus+ Dozierendenmobilität zu Lehrzwecken

Die Erasmus+ Personalmobilität für Fort- und Weiterbildungszwecke ermöglicht es Ihnen als TU Darmstadt Mitarbeitende_r , Ihre sprachlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzen zu erweitern. In kurzen Aufenthalte an einer europäischen Partneruniversität können Sie von verschiedenen Weiterbildungsangeboten profitieren, wie zum Beispiel Job Shadowing oder Staff Weeks. Ziel dieser Maßnahme ist es, Ihre berufliche Entwicklung und internationale Kompetenz zu fördern.

Mögliche Fort- und Weiterbildungsformate:

• Kurzzeitaufenthalte: Weiterbildungen an Partneruniversitäten im Rahmen der Internationalisierung von Hochschulen.

• Hospitation: Teilnahme am Arbeitsalltag einer anderen Institution.

• Job Shadowing: beim „Job Shadowing“ beobachten Sie eine andere Person bei der Arbeit, um deren Beruf kennenzulernen

• Staff Weeks und Angebote von Partneruniversitäten: Organisierte Programme über mehrere Tage, die speziell für Hochschulmitarbeitende von Partneruniversitäten angeboten werden.

• Individualisierte Aufenthalte: Flexible Aufenthalte an Partneruniversitäten, die an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

EU-Datenbank mit Angeboten für Staff Weeks und Job Shadowing

Die Erasmus+ Dozierendenmobilität fördert Lehrende, die zu Lehrzwecken an eine Partneruniversität im europäischen Ausland reisen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche unterrichten (siehe Unterrichtsverpflichtung). Dies kann in Form von Vorlesungen, Seminaren, Blockveranstaltungen, Summer/Winter Schools oder Vorträgen geschehen. Die Dozierendenmobilität trägt zur Internationalisierung von Hochschulen bei und fördert den Austausch zwischen den europäischen Institutionen.

• Die Mindestanforderung für die Dozierendenmobilität ist die Durchführung von mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche.

• Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche wird die Mindeststundenanzahl für zusätzliche Tage entsprechend berechnet (Acht Stunden geteilt durch fünf Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage).

Mögliche Lehrformate für eine Dozierendenmobilität:

• Vorlesungen

• Seminare

• Blockveranstaltungen

• Summer/Winter Schools

• Leitung von Arbeitsgruppen

• Vorträge

Zielgruppen für die Dozierendenmobilität:

• Lehrende im vertraglichen Verhältnis zur Hochschule, die eine Dienstreise genehmigt bekommen können

• Dozierende ohne Dotierung

• Lehrbeauftragte, emeritierte Professoren und Professorinnen sowie Lehrende im Ruhestand

• Wissenschaftliche Mitarbeitende

• Die TU Darmstadt fördert vorbehaltlich der Mittel kurze Aufenthalte von mindestens zwei bis maximal fünf Arbeitstagen.

• Privat genutzte Tage und Wochenenden können nicht gefördert werden. Wenn der An- und Abreisetag nicht mit dem ersten oder letzten Arbeitstag der Mobilitätsmaßnahme identisch ist, können maximal zwei Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage gefördert werden.

• Die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes und die geleisteten Lehrstunden sind nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen (Confirmation of Stay). Die Gasteinrichtung muss das konkrete Anfangs- und Enddatum des Aufenthalts für die Mobilität bestätigen.

Beantragen Sie Ihre geplante Mobilität rechtzeitig, da nur begrenzte Fördermittel für den jeweils aktuellen Förderzeitraum zur Verfügung stehen.

Sie reichen Ihre Bewerbung mindestens 2 Monate vor der geplanten Mobilität über unser Bewerbungsportal ein. Wir prüfen dann, ob wir für den geplanten Zeitraum Mittel zur Verfügung haben und melden uns bei Ihnen.

Ablauf der Bewerbung

Die Online-Bewerbung wird in zwei Schritten durchgeführt:

1. Für die erste Interessenbekundung werden noch keine genauen Reisedaten benötigt, sondern es muss nur die voraussichtliche Dauer der Mobilität für unsere Kalkulation angegeben werden. Sobald Sie die Erstbewerbung ausgefüllt haben, informieren Sie uns bitte per Email, sodass wir Ihre Bewerbung überprüfen können.

2. Die vollständige Bewerbung kann erst ausgefüllt werden, nachdem wir Ihre Erstbewerbung akzeptiert haben. Bitte warten Sie daher auf unsere Benachrichtigung, bevor Sie versuchen, das Formular auszufüllen. Bitte reichen Sie hier auch Ihren unterschriebenen Dienstreiseantrag (Ausland) mit ein.

Bitte beachten Sie gegebenenfalls eine Vorlaufzeit, die Sie für die Beantragung einer Entsendegenehmigung benötigen (siehe Bedingungen, Antrag und Formulare unten).

Die Aufenthalte können mit den Erasmus+ Fördersätzen für Personalmobilität bezuschusst werden. Eine Förderung aus Erasmus+ Mitteln kann gewährt werden, wenn Fördermitteln verfügbar sind und eine vollständige Bewerbung vorliegt.

Voraussetzung für die Bewerbung zur Erasmus+ Personalmobilität:

• Fundiertes und arbeitsbezogenes Fortbildungsvorhaben (Arbeitsprogramm)

• Gute englische Sprachkenntnisse (empfohlenes Niveau: B1) oder der Landessprache ggf. weitere Sprachen Voraussetzung oder von Vorteil (je nach Zielland)

• Genehmigung des Vorhabens durch den/die Vorgesetzte/n

• Kooperationsvereinbarung mit der Erasmus+ Partneruniversität (Welche Universitäten sind Partner der TU Darmstadt: Überprüfen Sie das auf unserer Partnerdatenbank

• Die Aufenthalte können mit den Erasmus+ Fördersätzen für Personalmobilität bezuschusst werden. Eine Förderung aus Erasmus+ Mitteln kann vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln und unter Voraussetzung der Vollständigkeit der Bewerbung gewährt werden.

• Eine wiederholte Förderung ist möglich. Es werden bevorzugt Personen gefördert, die zum ersten Mal an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.

• Anträge werden entsprechend des Eingangs bearbeitet und auf Fördermöglichkeit geprüft.

• Die Mobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule ist und in dem nicht der Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragsstellers ist.

• Weitere Informationen: Präsentation zur Informationsveranstaltung. (wird in neuem Tab geöffnet)

Der/die Teilnehmende muss über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht- und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am ERASMUS+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet (Nähere Auskünfte beim DAADVersicherungsstelle 0228/882-400).

Die Unterstützung erfolgt in von der EU vorgegebenen Pauschalen (Reisekostenpauschale und Aufenthaltspauschale).

Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.

Eine ERASMUS+ Förderung ist möglich, wenn die entsendende und aufnehmende Hochschule im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung ist.

Es muss ein gültiger bilateraler Erasmus+ Vertrag (Inter-Institutional Agreement) mit der Vereinbarung zur Personalmobilität mit der aufnehmenden Hochschule vorliegen. Bei der Dozierendenmobilität muss ein solcher Vertrag für den jeweiligen Fachbereich vorhanden sein.

Bitte beachten Sie: Die Zusage der Förderung gilt nur für den beantragten Zeitraum. Sollte sich Ihr Mobilitätszeitraum nach der zugesagten Förderung ändern, müssen Sie sich neu bewerben.

Reisekosten

Die Berechnung der Stückkosten für die Reise erfolgt mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission. Der aus der Tabelle mit dieser einfachen Distanz ermittelte Betrag bezieht sich auf die einmalige Strecke.

• < 100 km entfällt

• 100 – 499 km 180 EUR

• 500 – 1.999 km 275 EUR

• 2.000 – 2.999 km 360 EUR

• 3.000 – 3.999 km 530 EUR

• 4.000 – 7.999 km 820 EUR

Green Travel

Einen besonderen Zuschuss für die Reisekosten gibt es für Grünes Reisen. Hiermit soll konkret die Wahl umweltfreundlicher Reisemethoden, wie beispielsweise eine Anreise mit dem Zug anstatt eines Flugs, gefördert werden. Sollte dies auf Sie zutreffen, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bewerbung an.

Individuelle Unterstützung je Aufenthaltstag (Aufenthaltspauschale)

je Arbeitstag pro Teilnehmer_in:

• Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich: 180,00€

• Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 160,00€

• Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 140,00€

Bitte beachten! Aus dem Mobilitätsprogramm muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.

Sonderförderung von Teilnehmenden mit Behinderung:

Für Teilnehmende der Personalmobilität mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder nachgewiesener Behinderung/chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Geförderte, die mit Kind/-ern ihren Auslandsaufenthalt antreten, die Möglichkeit, einen Antrag auf kann ein Realkostenzuschuss über die auslandsbedingten Mehrkosten beantragt werden. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.

Vor der Mobilität

• Einladungsschreiben: Einladungsschreiben der Partneruniversität (formlose Email reicht aus; bei Teilnahme an Staff Weeks: Anmeldebestätigung der Partneruniversität)

• Dienstreiseantrag: genehmigter Dienstreiseantrag (Ausland) der TU Darmstadt (Formulare in Ihrem Fachbereich oder hier unter Formulare „Dienstreiseantrag“).

• Entsendegenehmigung: Bei Reisen, die länger als 7 Tage dauern oder nach Frankreich oder Österreich gehen, muss diese von Ihnen beim Dezernat VII beantragt und bei der Reise mitgeführt werden. Die Beantragung erfolgt mit Ihrem Dienstreiseantrag über auslandsdienstreisen@zv.tu-…. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für EU/EWR-Länder + Schweiz 4 Wochen, für alle anderen Länder 8 Wochen beträgt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn wir Ihre Mobilität fördern können, bereiten wir folgende Dokumente für Ihren Aufenthalt vor:

„Grant Agreement“ (finanzielle Vereinbarung): muss von Ihnen und dem Referat Internationale Beziehungen unterschrieben werden.

„Mobility Agreement“ (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte): muss von Ihnen ergänzt und von Ihnen, dem Referat Internationale Beziehungen und der aufnehmenden Hochschule unterschrieben werden.

• Die AbrechnungAuszahlung der Förderpauschale (bzw. nachdem alle Dokumente unterzeichnet wurden) der Mobilität erfolgt durch die Teilnehmenden und das Referat Internationale Beziehungen.

Während der Mobilität

• Die Confirmation of Stay (Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Gasthochschule) muss am Ende des Aufenthaltes von der Gasthochschule unterschrieben und gestempelt werden. Das Original muss nach Beenden des Aufenthalts im Referat Internationale Beziehungen eingereicht werden.

Nach der Mobilität

• die Teilnehmenden der Mobilität nehmen an der EU-Survey-Online-Umfrage teil.

• Abgabe der vom Partner unterzeichneten Confirmation of Stay (Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Gasthochschule)

Links & Informationen

Unite! Faculty & Staff Community Platform:

Hier finden Sie eine große Anzahl an Angebote, die Sie innerhalb unseres Unite! Netzwerks machen können; egal ob Sie Verwaltungs- oder technisches Personal sind, oder Lehrkraft, Forschende_r oder Postdoktorand_in.

Faculty & Staff Mobility Manual:

Auch wenn Sie an eine andere Universität gehen wollen, als zu einer unserer acht Unite! Partneruniversitäten, finden Sie im Mobility Manual wertvolle Tipps für die Planung Ihres Erasmus+ geförderten Aufenthaltes.