Satzungsbeilagen der TU Darmstadt

Inhaltsverzeichnis der Veröffentlichungen in der Satzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt

Inhaltsverzeichnis der Veröffentlichungen in der Satzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt

Mathematik

Studiengangsunterlagen zu den Studiengängen Lehramt an Gymnasien werden ab der Satzungsbeilage 2017-II auf einer eigenständigen Seite gelistet. Eine Eintragung unter den zugehörigen Fachbereichen erfolgt nicht weiter.

Satzungsbeilage 2023 – VI (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ordnung des Studiengangs Mathematik Bachelor of Science (B.Sc.)

Satzungsbeilage 2019 – IV (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Mathematik zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2018 – VI (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Änderung der Ordnung des Studiengangs Mathematics mit dem Abschluss Master of Science an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2018 – IV (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ordnung des Studiengangs Mathematik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Technischen Universität Darmstadt
  • Ordnung des Studiengangs Mathematics mit dem Abschluss Master of Science an der Technischen Universität Darmstadt
  • Ordnung des Studiengangs Mathematik mit dem Abschluss Master of Science an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2017 – II (wird in neuem Tab geöffnet)

  • ERRATA zur Satzungsbeilage 2016-II (wird in neuem Tab geöffnet) , Seite 75 von 251: Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien – Fach Mathematik, Änderung Anhang IV Eignungsfeststellungsverfahren vom 22.03.2016
    • § 2 Abs. 2 S.1 muss lauten: (2) Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren für das jeweils nachfolgende Wintersemester sind bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) und für das Sommersemester bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) an die Technische Universität Darmstadt zu stellen.
    • Der letzte Satz in § 2 Abs. (3) wird als Absatz 4 angefügt: (4) Liegt eine Hochschulzugangsberechtigung (§54 Absatz 2 HHG) vor und ist die darauf angegebene Durchschnittsnote 2,3 oder besser, so wird auf die zweite Stufe des Eignungsfeststellungsverfahrens verzichtet und die Zulassung direkt ausgesprochen.

Satzungsbeilage 2016 – II (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ordnung des Studiengangs Mathematik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Technischen Universität Darmstadt
  • Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien – Fach Mathematik an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2015 – V (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ordnung des Studiengangs Mathematik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Technischen Universität Darmstadt
  • Ordnung des Studiengangs Mathematik mit dem Abschluss Master of Science an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2014 – IV (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Schließung des Studiengangs Mathematik, Abschluss Diplom an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2014 – II (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen – Mathematik, Abschluss Master of Education (M.Ed.) an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2013 – III (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Praktikumsordnung für die Anerkennung fachpraktischer Tätigkeiten, für den Bachelor- und Master of Education an der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2013 – I (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Mathematik zu den Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der Technischen Universität Darmstadt

Satzungsbeilage 2012 – IV (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Änderungen in den Ordnungen für das Fach Mathematik des Studiengangs Lehramt an Gymnasien der TU Darmstadt

Satzungsbeilage 4.11 (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Studieninformationen, Ausführungsbestimmungen, Studien- und Prüfungsplan für den Bachelor-Studiengang Mathematik
  • Studieninformationen, Ausführungsbestimmungen, Studien- und Prüfungsplan für den Master-Studiengang Mathematik
  • ERRATA: In den Ausführungsbestimmungen des Master-Studiengangs Mathematik wird in den Tabellen 1 und 2 (S. 26 u. 27) des Anhangs I bei den Mathematischen Vertiefungen das Wort „Partielle Differentialgleichung“ durch das Wort „Analysis“ ersetzt. Der Satz in der oben aufgeführten Bestimmung des Anhangs I in der Tabelle 1 (S. 26) „Dabei müssen sich zusammen mit dem Math. Ergänzungsbereich 28-30 Leistungspunkte ergeben.“ ist zu streichen.

Satzungsbeilage 3.11 (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Anhang zu den Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Mathematik vom 17. April 2009 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt; genehmigt am 15. Mai 2011 vom Präsidenten der TU Darmstadt
  • Anhang zu der Studienordnung für das Fach Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien in der Fassung vom 16. August 2006 (Satzungsbeilage 3/06, S. 111); genehmigt am 18. Mai 2011 vom Präsidenten der TU Darmstadt

Satzungsbeilage 2.09 (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ausführungsbestimmungen und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

Satzungsbeilage 2.08 (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ausführungsbestimmungen und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

Satzungsbeilage 1.07 (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ausführungsbestimmungen für den Masterstudiengang Mathematik

Satzungsbeilage 3.06 (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Studienordnung für den LaG-Studiengang Mathematik
  • Ordnung für die Schulpraktischen Studien im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Satzungsbeilage 2.05 (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Ausführungsbestimmungen und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik