Professuren: Modelle

1. Professur begründet Beschäftigungsverhältnis an der TU Darmstadt

Reguläre Professur
(inkl. Assistenzprofessur)
Vertretungsprofessur Gastprofessur
Ziel Erfüllung der regulären Aufgaben in Forschung und Lehre (gesetzliche Aufgabenbeschreibung siehe §67 Abs. 1 HessHG) Vertretung einer vakanten Professur Ergänzung des Lehrangebots
Beschäftigungsverhältnis
an der TU Darmstadt
Ja Ja,
maximal 2 Jahre
Ja,
maximal 2 Jahre
Maßgebliche Bestimmungen §67-70 HessHG; Leitfaden für Berufungsverfahren an der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) , Satzung Assistenzprof. §81 HessHG;
Orientierung am außer Kraft getretenen Erlass „H16-422/900-1356“ vom 28.02.1995.
§81 HessHG;
Orientierung am außer Kraft getretenen Erlass „H16-422/900-1356“ vom 28.02.1995.
Besetzungsverfahren Reguläres Berufungsverfahren (bei begründeten Fällen ad personam Verfahren) Vorschlag Fachbereich; Zustimmung Präsidium.
(Zuständigkeit: Dez VII)
Vorschlag Fachbereich; Zustimmung Präsidium.
(Zuständigkeit: Dez VII)
Lehrverpflichtung 8 SWS, Assistenzprof. 4 SWS 8 SWS 8 SWS
Prüfungsberechtigung Volle Prüfungsberechtigung inkl. Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit Volle Prüfungsberechtigung inkl. Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit Volle Prüfungsberechtigung inkl. Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit
Betreuung von Promotionen Ja Ja Betreuung in Sonderfällen möglich
Referat von Promotionen Ja Ja Bestellung als Referierende ohne Begründung möglich (§11 Abs. 2 c) Promotionsordnung)
Status an der TU Darmstadt Mitglieder Mitglieder Angehörige der TU Darmstadt nach §37 Abs. 6 HessHG
Selbstverwaltung Volle Rechte und Pflichten als Mitglieder der Professor:innen-gruppe Volle Rechte für Vertretungszeitraum
keine Rechte, da nur gastweise tätig
Mitarbeit in BK Ja, in der Gruppe der Prof., Assistenzprofessor:innen sollen an der TU Darmstadt nur vereinzelt in BK mitarbeiten Nein,
Vertretungsprofessor:innen sollen an der TU Darmstadt keine Mitglieder in einer BK sein
Nein