Professuren: Modelle

3. Professur begründet kein Beschäftigungsverhältnis an der Technischen Universität Darmstadt

Außerplanmäßige Professur Honorarprofessur
Ziel Auszeichnung für besondere Bewährung in Forschung und Lehre Stärkung der Verbindung zwischen Universität und Praxis; Honorierung besonderer Leistungen für die TU Darmstadt
Beschäftigungsverhältnis
an der TU Darmstadt
Kein gesondertes Beschäftigungsverhältnis Nein
Maßgebliche Bestimmungen §31 HessHG;
Leitfaden außerplanmäßige Professur (wird in neuem Tab geöffnet)
§79 HessHG;
Leitfaden Honorarprofessur (wird in neuem Tab geöffnet)
Besetzungsverfahren Verkürztes Berufungsverfahren in Anlehnung an ad personam Berufungsverfahren mit verkleinerter Kommission und ohne Freigabe durch das Präsidium Verkürztes Berufungsverfahren in Anlehnung an ad personam Berufungsverfahren mit verkleinerter Kommission und ohne Freigabe durch das Präsidium
Lehrverpflichtung 2 SWS (Mindestanforderung) 2 SWS (Mindestanforderung)
Prüfungsberechtigung Prüfungsberechtigung in den jeweils in selbstständiger Lehre angebotenen Modulen; inkl. Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit Prüfungsberechtigung in den jeweils in selbstständiger Lehre angebotenen Modulen; ohne Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit
Betreuung von Promotionen Betreuung in Sonderfällen möglich Betreuung in Sonderfällen möglich
Referat von Promotionen Bestellung als Referierende ohne Begründung möglich (§11 Abs. 2 c) Promotionsordnung) Bestellung als Referierende ohne Begründung möglich (§11 Abs. 2 c) Promotionsordnung)
Status an der TU Darmstadt Angehörige der TU Darmstadt, sofern nicht bereits Mitglied als WiMi der TU Darmstadt Angehörige der TU Darmstadt nach §37 Abs. 6 HessHG
Selbstverwaltung Angehörige: Keine Rechte in der Selbstverwaltung;
Rechte durch evtl. schon bestehendes Beschäftigungsverhältnis bleiben unberührt
Keine Rechte
Mitarbeit in BK Nein
Mitarbeit aufgrund eines evtl. bestehenden Beschäftgungsverhältnis als Vertretung der Gruppe der WiMi möglich
Nein