3. Professur begründet kein Beschäftigungsverhältnis an der Technischen Universität Darmstadt
Außerplanmäßige Professur | Honorarprofessur | |
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Ziel | Auszeichnung für besondere Bewährung in Forschung und Lehre | Stärkung der Verbindung zwischen Universität und Praxis; Honorierung besonderer Leistungen für die TU Darmstadt |
Beschäftigungsverhältnis an der TU Darmstadt |
Kein gesondertes Beschäftigungsverhältnis | Nein |
Maßgebliche Bestimmungen |
§31 HessHG; (wird in neuem Tab geöffnet) Leitfaden außerplanmäßige Professur |
; §79 HessHG (wird in neuem Tab geöffnet) Leitfaden Honorarprofessur |
Besetzungsverfahren | Verkürztes Berufungsverfahren in Anlehnung an ad personam Berufungsverfahren mit verkleinerter Kommission und ohne Freigabe durch das Präsidium | Verkürztes Berufungsverfahren in Anlehnung an ad personam Berufungsverfahren mit verkleinerter Kommission und ohne Freigabe durch das Präsidium |
Lehrverpflichtung | 2 SWS (Mindestanforderung) | 2 SWS (Mindestanforderung) |
Prüfungsberechtigung | Prüfungsberechtigung in den jeweils in selbstständiger Lehre angebotenen Modulen; inkl. Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit | Prüfungsberechtigung in den jeweils in selbstständiger Lehre angebotenen Modulen; ohne Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeit |
Betreuung von Promotionen | Betreuung in Sonderfällen möglich | Betreuung in Sonderfällen möglich |
Referat von Promotionen | Bestellung als Referierende ohne Begründung möglich (§11 Abs. 2 c) Promotionsordnung) | Bestellung als Referierende ohne Begründung möglich (§11 Abs. 2 c) Promotionsordnung) |
Status an der TU Darmstadt | Angehörige der TU Darmstadt, sofern nicht bereits Mitglied als WiMi der TU Darmstadt | Angehörige der TU Darmstadt nach §37 Abs. 6 HessHG |
Selbstverwaltung |
Angehörige: Keine Rechte in der Selbstverwaltung; Rechte durch evtl. schon bestehendes Beschäftigungsverhältnis bleiben unberührt |
Keine Rechte |
Mitarbeit in BK |
Nein Mitarbeit aufgrund eines evtl. bestehenden Beschäftgungsverhältnis als Vertretung der Gruppe der WiMi möglich |
Nein |