Mutterschutz für Studierende
Das Mutterschutzgesetz gilt nun auch für Studierende – Was bedeutet dies für Sie?
Die Technische Universität möchte schwangere und stillende Frauen sowie deren (ungeborene) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren schützen und die Mütter bei der Fortführung Ihres Studiums unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass Studentinnen ihre Schwangerschaft mitteilen. Nur dann kann dafür gesorgt werden, dass alle evtl. notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und Nachteile im Studium und bei Prüfungen soweit möglich vermieden werden.
Ansprechpartner
Für alle Fragen rund um Ihr Studium wenden Sie sich bitte an Ihr Studienbüro.
Für Fragen zu einer Beurlaubung können Sie sich an das Dezernat II, Studierendenservice (Karo 5) wenden: Karo 5, Counter 2, Karolinenplatz 5,
Internet: Beurlaubung / Urlaubssemester
E-Mail: studierendenservice@.
Unterstützung erhalten Sie bei Frau Grosser sabine.grosser@tu-…Referat IV A Sicherheit und Umweltschutz.
Weiterführende Informationen und Downloads
- Ausführliche Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- (wird in neuem Tab geöffnet) Informationen für schwangere oder stillenden Studierende
- First information for pregnant or nursing students
- (wird in neuem Tab geöffnet) Mitteilung einer schwangeren oder stillenden Studierenden
- Notification of a pregnant or nursing student
- Einverständniserklärung – Teilnahme während Schutzfristen
- Declaration of consent
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gefährdungsbeurteilung – Checkliste Mutterschutz schwangerer Studierender
- (wird in neuem Tab geöffnet) Checklist for determining the risks to pregnant or nursing students
- (wird in neuem Tab geöffnet) Gefährdungsbeurteilung – Vorlesung, Prüfungen, Büro
- (wird in neuem Tab geöffnet) Checklist for determining the risks to pregnant or nursing students (office, lectures and examinations)
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Infoseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend