Beantragung von Projekten bei Ministerien des Bundes

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Beantragung Bundesprojekte

Die einzelnen Bundesministerien (vor allem BMBF und BMWK) schreiben regelmäßig Forschungsprojekte über sogenannte Bekanntmachungen aus. Forschungsinhalte und Antragsbedingungen sind in den jeweiligen Förderrichtlinien detailliert beschrieben und variieren mitunter stark. Die Ministerien beauftragen jeweils einen Projektträger mit der fachlichen und finanziellen Projektadministration. Die Antragstellung erfolgt formal durch die TU Darmstadt; d.h. Anträge werden final durch den Kanzler gezeichnet.

Das Team der Forschungsförderung begleitet die formale Antragstellung und berät die Antragstellenden vor allem bei der Finanzplanung. Der Antragsprozess kann ein- oder zweistufig ausgelegt sein. Oft handelt es sich um Verbundprojekte mit anderen Forschungseinrichtungen aber auch Industriepartnern. Für die Zeitplanung ist es sinnvoll, die Forschungsförderung rechtzeitig zu informieren.

Bei einem mehrstufigen Verfahren wird die Skizze vom Projektleiter über das Portal easy online eingereicht. Eine Unterschrift des Kanzlers ist in dieser Phase in der Regel nicht nötig. Wir beraten Sie aber gerne hinsichtlich der formalen Angaben und der Finanzierung.

Wenn die Skizze erfolgreich war oder es sich um ein einstufiges Verfahren handelt, kann ein Vollantrag über das Portal easy online gestellt werden. Der Antrag besteht immer aus einem fachlichen Teil (Vorhabensbeschreibung) und einem formalen Teil (AZAP/AZA). Antragstellende ist immer die TU Darmstadt. Die Projektleitung muss über eine eigene Kostenstelle verfügen können. Ausnahmen müssen über die Forschungsförderung beantragt werden.

Wir beraten Sie gerne sowohl zu formalen Fragen (easy online) als auch zur Finanzierung, u.a. erhalten Sie Unterstützung bei der Personalkalkulation. Der formale Antragsteil wird von der Forschungsförderung geprüft und freigegeben, bevor die Unterschrift des Kanzlers durch und für Sie eingeholt wird. Planen Sie eine Vollantragseinreichung, nehmen Sie bitte spätestens zwei Wochen vor Einreichungsfrist mit uns Kontakt auf.

Zunehmend sind auch in Bundesanträgen verschiedene Querschnittsthemen zu adressieren. Diese umfassen häufig das Forschungsdatenmanagement im Projekt. Hierzu berät Sie das TUdata-Team individuell. In einigen Fällen ist eine Stellungnahme der Ethikkommission einzureichen. Sollte dies erforderlich sein, kontaktieren Sie die Ethikkommission bitte direkt.

Sollten Sie einen Antrag für ein Verbundvorhaben gestellt haben, benötigen Sie einen Kooperationsvertrag mit allen weiteren geförderten Partnern. Üblicherweise stellt der Konsortialführer eine erste Version zur Verfügung. Eine rechtliche Prüfung und Abstimmung mit den Partnereinreichungen erfolgt durch die Kolleg:innen aus Referat VI B, strategische Kooperationen und Vertragsmanagement . Bitte kontaktieren Sie diese in jedem Fall frühzeitig, dort erhalten Sie rechtssichere Beratung und Unterstützung. Die Zeichnung des Vertrags durch den Kanzler veranlassen die Kolleg:innen nach erfolgter Abstimmung.

Sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Referat VI.D Drittmitteladministration . Die Kolleg:innen richten Ihnen eine Projektnummer ein und beraten Sie zu den spezifischen administrativen Vorgaben Ihres Projekts.