Tarifvertrag der Technischen Universität Darmstadt (TV-TU Darmstadt)
Die TU Darmstadt hat ihr eigenes Tarifrecht, das für alle Tarifbeschäftigten der Universität gilt. Darin werden alle tarifrechtlich relevanten Aspekte einheitlich für die Beschäftigten der TU Darmstadt geregelt.
Die Tarifverträge der TU Darmstadt lehnen sich an den für die übrigen Hochschulen des Landes Hessen geltenden tariflichen Bestimmungen (TV-Hessen) an.