Die Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention hat die Aufgabe, die Hochschulleitung, die Beschäftigten, die Studierenden und Dritte durch Beratung und Aufklärung zu sensibilisieren und so zur Korruptionsprävention an der TU Darmstadt beizutragen.
Werden Beschäftigte der TU Darmstadt der Korruption überführt, hat dies arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen zur Folge. Soweit erforderlich, wird die TU Darmstadt eine strafrechtliche Verfolgung gegen Beschäftigte und Beteiligte initiieren und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Für alle MitarbeiterInnen und speziell für Führungskräfte steht ein zum Thema Korruptionsprävention zur Verfügung. Wir empfehlen allen Beschäftigten die Teilnahme an diesem Programm, denn es soll Ihnen helfen, korruptionsgefährdete Situationen zu erkennen und im Verdachtsfall richtige Entscheidungen zu treffen. Es informiert Sie über Erscheinungsformen, Anzeichen und Auswirkungen der Korruption, sowie deren strafrechtliche, dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen. Die Zugangsdaten für das Lernprogramm erhalten Sie bei der Innenrevision. e-Lernprogramm