Korruptionsprävention

Die Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention hat die Aufgabe, die Hochschulleitung, die Beschäftigten, die Studierenden und Dritte durch Beratung und Aufklärung zu sensibilisieren und so zur Korruptionsprävention an der TU Darmstadt beizutragen.

Werden Beschäftigte der TU Darmstadt der Korruption überführt, hat dies arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen zur Folge. Soweit erforderlich, wird die TU Darmstadt eine strafrechtliche Verfolgung gegen Beschäftigte und Beteiligte initiieren und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Für alle MitarbeiterInnen und speziell für Führungskräfte steht ein e-Lernprogramm zum Thema Korruptionsprävention zur Verfügung. Wir empfehlen allen Beschäftigten die Teilnahme an diesem Programm, denn es soll Ihnen helfen, korruptionsgefährdete Situationen zu erkennen und im Verdachtsfall richtige Entscheidungen zu treffen. Es informiert Sie über Erscheinungsformen, Anzeichen und Auswirkungen der Korruption, sowie deren strafrechtliche, dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen. Die Zugangsdaten für das Lernprogramm erhalten Sie bei der Innenrevision.

„Korruption“ ist kein juristisch fixierter Begriff. Vielmehr wird dabei ein ganzer Komplex rechtlicher Bestimmungen umschrieben. Zum Thema Korruption finden Sie Auszüge aus dem Strafgesetzbuch hier: gesetze-im-internet.de

Betrug

Untreue

Unterschlagung

Bestechung

Bestechlichkeit

Vorteilsannahme

Vorteilsgewährung

Die Beschäftigten der TU Darmstadt haben bei Anzeichen für Korruption oder anderen Verstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) die Pflicht, ihre Vorgesetzten oder die Ansprechpartnerinnen der Innenrevision zu unterrichten. Das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf dieser Webseite neben anderen wichtigen Informationen unter: Rechtliche Grundlagen und Informationen.

Bitte beachten Sie § 40 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 6 des HinSchG zu den Bußgeldvorschriften: Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 32 Absatz 2 eine unrichtige Information offenlegt.

Die Meldung ist telefonisch oder an folgende E-Mail-Adresse möglich:

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Die Meldestelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich und wahrt dabei Ihre Identität und auch die Identitäten der in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die sich mit der Bearbeitung des Hinweises befassen.

Transparenz

Arbeitsabläufe, Arbeitsvorgänge und –strukturen, Entscheidungsspielräume und –befugnisse sind durch entsprechende schriftliche Dokumentation vollständig nachvollziehbar und nachprüfbar zu machen. Auch beispielsweise Geschäftsbeziehungen und Kooperationen sind in geeigneter Form zu dokumentieren. Dazu zählt auch eine professionelle Aktenführung.

Hier finden Sie die Liste der Aufbewahrungsfristen (wird in neuem Tab geöffnet) von Unterlagen an der TU Darmstadt.

Mehr-Augen-Prinzip

Unter dem Mehr-Augen-Prinzip ist die Beteiligung mehrerer Personen an bestimmten Arbeitsabläufen (z.B. Anweisung von Rechnungen, Vertragsabschlüsse) zu verstehen. In korruptionsgefährdeten Bereichen stellt das Mehr-Augen-Prinzip durch Beteiligung mehrerer Beschäftigter oder Organisationseinheiten eine Mitprüfung sicher.

Personalrotation

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob für Beschäftigte, die in korruptionsgefährdeten Bereichen tätig sind oder dort Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnehmen, im Rahmen der organisatorischen und personellen Möglichkeiten ein Wechsel des Arbeitsgebietes in bestimmten Abständen vorgesehen werden kann und soll.

Sensibilisierung, Information, Aus- und Fortbildung der Beschäftigten

Beschäftigte müssen sich in korruptionsgefährdeten Situationen auf ihre eigene Urteilskraft verlassen können. Sie müssen Gefahren erkennen und wissen, wie sie sich in der jeweiligen Situation verhalten müssen. Mit den hier bereitgestellten Informationen sollen die Beschäftigten entsprechend sensibilisiert und informiert werden. Für Beschäftigte, insbesondere mit Führungsverantwortung sind Angebote zur Aus- und Fortbildung zum Thema Korruptionsprävention und –bekämpfung zu nutzen.

An dieser Stelle empfehlen wir die Teilnahme an einem e-Lernprogramm zur Korruptionsprävention. Den erforderlichen Zugangsschlüssel erhalten Sie auf Anfrage in der Innenrevision.

An der TU Darmstadt wird die Annahme von Zahlungen auf unbaren Wegen bevorzugt. Sollten Sie dennoch eine einmalige Einnahme planen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie die Bargeldrichtlinie der TU Darmstadt. Diese finden Sie auf dieser Webseite neben anderen wichtigen Informationen unter: Rechtliche Grundlagen und Informationen.

Bitte wenden Sie sich an:

Im Bereich Beschaffungen/Auftragsvergabe liegt im Zusammenhang mit Korruptionsprävention ein besonderer Fokus.

Verteilen Sie, soweit organisatorisch möglich, die einzelnen Schritte eines Beschaffungsvorgangs auf mehreren Personen oder besser noch Organisationseinheiten. Beachten Sie unbedingt die vom Dez. III zur Verfügung gestellte Einkaufsrichtlinie und denken Sie an eine lückenlose Dokumentation.

Ansprechpartner rund um das Thema Beschaffungen ist das Dezernat IIIE.

Die Durchführung von Drittmittelprojekten ist an einen entsprechenden Vertrag mit der TU Darmstadt geknüpft.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Dezernat VI – Forschung und Transfer.

Der Tarifvertrag der TU Darmstadt (§3 Abs. 3) regelt folgendes:

„Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.“

Sie haben ein Geschenk erhalten oder Ihnen wurde eine Belohnung angeboten? Bitte melden Sie sich bei der Ansprechpartnerin für Korruptionsprävention:

• Brigitte Koll, Tel. +49 6151 16-26499 oder

Lesen Sie zu diesem Thema auch die aktuelle Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken unter: Rechtliche Grundlagen und Informationen.