Beantragung von DFG Forschungsgruppen (FOR)

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Die Forschungsgruppe ist ein auf acht Jahre, in zwei Förderperioden, angelegtes Förderprojekt mit einer einstelligen Anzahl von Teilprojekten. Ziel ist die gemeinsame Bearbeitung einer Forschungsfrage, die weit über die Einzelförderung hinaus geht. Das Antragsverfahren ist zweistufig und eine erfolgreich begutachtete Skizze geht einem Vollantrag voraus. Bei der Forschungsgruppe handelt es sich um ein modulares Antragsformat. Die verschiedenen Module können beliebig kombiniert beantragt werden.

Das Team der nationalen Forschungsförderung unterhält zurzeit kein individuelles Beratungsangebot zur Antragserstellung der Forschungsgruppe für Sie. TU-spezifische Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in unserer Zusammenstellung Beantragung von DFG Modulen .

Nutzen Sie zudem bitte das ausführliche Informations- und (fachliche) Beratungsangebot auf den und von Seiten der DFG. Dort finden Sie die aktuellen Antragsvordrucke sowie auch Merkblätter zum Verfahren und all seinen Modulen

Das Präsidium fördert strategisch wichtige Vorhaben, wie die Forschungsgruppe mit eine:r Sprecher:in an der TUDa, mit einer Anschubförderung für die Vollantragsphase des Einrichtungsantrags. Sollten Sie mit Ihrem FOR-Antrag zur Vollantragstellung aufgefordert worden sein, informieren Sie uns und senden Sie bitte das Schreiben der DFG elektronisch zu. Daraufhin kann in Abstimmung mit dem Präsidium eine zentrale Anschubförderung ausgezahlt werden..

Beratung durch die DFG

Wir empfehlen Ihnen frühzeitig, möglichst schon in der Planungsphase, sich mit den für Sie fachlich zuständigen Bereichen der DFG Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

Information des Präsidiums

Auch wenn wir derzeit keine individuelle Beratung anbieten können, bitten wir Sie und den DFG Vertrauensdozenten von einer Einreichung eines Antrags für eine DFG Forschungsgruppe zu informieren.