Beantragung DFG Sachbeihilfe (SBH)

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Die Sachbeihilfe ist der Grundpfeiler der DFG-Einzelförderung. Mit ihr können, befristet auf drei Jahre, Forschungsvorhaben innerhalb eines begrenzten thematischen Rahmens durchgeführt werden. Bei der Sachbeihilfe handelt es sich um ein modulares Antragsformat. Die verschiedenen Module können beliebig kombiniert, aber auch einzeln, jederzeit beantragt werden.

Das Team der nationalen Forschungsförderung unterhält zurzeit kein individuelles Beratungsangebot zur Antragserstellung der Forschungsgruppe für Sie. TU-spezifische Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in unserer Zusammenstellung Beantragung von DFG Modulen .

Nutzen Sie zudem bitte das ausführliche Informations- und (fachliche) Beratungsangebot auf den und von Seiten der DFG. Dort finden Sie die aktuellen Antragsvordrucke sowie auch Merkblätter zum Verfahren und all seinen Modulen