Beantragung DFG Schwerpunktprogramm

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Schwerpunktprogramme dienen der Weiterentwicklung der Wissenschaft durch die koordinierte, ortsverteilte Forschung an neuen Themen. Die überregionale Kooperation wird in der Regel über sechs Jahre gefördert, aufgeteilt in zwei Förderperioden. Ein Schwerpunktprogramm setzt sich aus bis zu 30 Einzelprojekten zusammen. Schwerpunktprogramme werden vom DFG-Senat eingerichtet und die zugehörigen Einrichtungsanträge können bis spätestens zum 15. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden. Beim Schwerpunktprogramm handelt es sich um ein modulares Antragsformat. Die verschiedenen Module können beliebig kombiniert beantragt werden.

Das Team der nationalen Forschungsförderung unterhält zurzeit kein individuelles Beratungsangebot zur Antragserstellung von Schwerpunktprogrammen für Sie. TU-spezifische Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in unserer Zusammenstellung Beantragung von DFG Modulen .

Nutzen Sie zudem bitte das ausführliche Informations- und (fachliche) Beratungsangebot auf den und von Seiten der DFG. Dort finden Sie die aktuellen Antragsvordrucke sowie auch Merkblätter zum Verfahren und all seinen Modulen

Beratung durch die DFG

Wir empfehlen Ihnen frühzeitig, möglichst schon in der Planungsphase, sich mit den für Sie fachlich zuständigen Bereichen der DFG Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

Information des Präsidiums

Auch wenn wir derzeit keine individuelle Beratung anbieten können, bitten wir Sie und den DFG Vertrauensdozenten von einer Einreichung eines Antrags für ein DFG Schwerpunktprogramm zu informieren.