Verträge im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben

Das Vertragsmanagement im Dezernat Forschung und Transfer der TU Darmstadt ist verantwortlich für alle rechtlichen Belange im Kontext von Forschungsvorhaben.

Aufgabengebiete des Vertragsmanagements sind:

  • Prüfung und Abschluss von Forschungsverträgen im Zusammenhang mit Projekten öffentlicher Drittmittelgeber
  • Prüfung und Abschluss von Forschungsverträgen mit Unternehmen (inklusive der Prüfung von Angeboten)
  • Prüfung und Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)

Vertragliche Rahmenbedingungen von Forschungsvorhaben

Eine Zusammenarbeit mit privaten oder öffentlichen Partnern muss vor Aufnahme der Forschungstätigkeiten vertraglich festgelegt werden. Die Vertragsprüfung sowie ein Vertragsabschluss ist Voraussetzung für die Erteilung einer Projektnummer, die ein Verbuchen der vereinnahmten Gelder ermöglicht.

Die Verträge werden zwischen der TU Darmstadt und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen und seitens der Hochschule durch die Präsidentin bzw. den Kanzler und die:den Projektleiter:in unterzeichnet. Fachgebietsleiter:innen dürfen entsprechende Verträge nicht selbst zeichnen. Eine Ausnahme bilden Kleinstprojekte in der Auftragsforschung und wissenschaftliche Dienstleistungen, für die eine Unterschriftsberechtigung beantragt wurde.

Grundsätzlich werden die folgenden Vertragstypen unterschieden:

  • Nicht öffentlich geförderte Forschungsvorhaben
    • Forschungskooperation
    • Auftragsforschung
    • Wissenschaftliche Dienstleistung
  • Öffentlich geförderte Forschungsvorhaben
    • Öffentlich geförderte Forschungskooperation – Verbundvorhaben
      (Kooperationsvereinbarungen in DFG- und LOEWE-Verbundvorhaben (Schwerpunkte und Zentren) werden vom Team der Nationalen Forschungsförderung erstellt.)
    • Unterauftrag in öffentlich geförderter Forschungskooperation

Die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Vertragstypen bzw. Kriterien für deren Unterscheidung finden Sie in unserer Übersicht über Vertragsarten.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf!

Wir unterstützen Sie schon vor der Vertragsanbahnung in verschiedenen Schritten , die vor der Forschungszusammenarbeit mit Unternehmen und anderen juristischen Personen und bei der Erbringung wissenschaftlicher Dienstleistungen notwendig sind.

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Bei der Annahme von Unteraufträgen zu öffentlich geförderten Projekten sind zusätzlich besondere Bedingungen (Nebenbestimmungen) zu beachten.

AGBs und Abweichungen von AGBs

Die AGBs der TU Darmstadt (siehe Dokumente) sollen Grundlage für Forschungs- und Entwicklungsaufträge und für Dienstleistungen der TU Darmstadt sein. Wir möchten Sie daher bitten bei Angeboten den Hinweis „Die AGB der Technischen Universität Darmstadt finden Anwendung.“ und den Link auf die jeweilige Fassung aufzunehmen. Die Möglichkeit abweichender Regelungen klären Sie bitte vor Abgabe eines Angebots mit uns.

Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen

Eine Auftragsannahme in öffentlich ausgeschriebenen Projekten, z.B. des Landes, Bundes oder von Einrichtungen des Bundes, ist häufig mit umfangreichen Verpflichtungen und Risiken verbunden. Bereits mit der Angebotsabgabe auf eine öffentliche Ausschreibung geht die TU Darmstadt Verpflichtungen ein. Eine spätere Verhandlung der Vertragsbedingungen ist nicht möglich. Sofern sich Fachgebiete, Institute oder Arbeitsgruppen der TU Darmstadt auf öffentliche Ausschreibungen bewerben, muss daher vor Angebotsabgabe eine rechtliche Prüfung erfolgen. Diese ist sehr zeitintensiv. Wir bitten daher um rechtzeitige – mindestens 3 Wochen vorher – Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen vom Vertragsmanagement. Das gilt auch für die Beteiligung der TU Darmstadt an Angeboten, die federführend durch andere Einrichtungen erfolgen.

Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen sowie für die Unterstützung bei der Erstellung geeigneter Verträge direkt an:

  Name Arbeitsgebiet(e) Kontakt
H
Nicole Hamann Ass. jur.
Leitung Referat Kooperationen und Vertragsmanagement Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Strategisches Partnermanagement, Messen, Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), FB 1 (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), FB 2 (Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften), FB 3 (Humanwissenschaften)
+49 6151 16-57221
S1|01
B
Carina Barth LL.M.
- in Elternzeit -
S1|01
K
Stefanie Koch LL.M.
- in Elternzeit -
+49 6151 16-57490
S1|01
A
Sheela Atreya-Crass Ass.jur.Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), FB 5 (Physik), FB 7 (Chemie), FB 10 (Biologie)
+49 6151 16-57207
S1|01
G
Claudia Galleguillos Pacheco Ass.jur.Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), Materialprüfanstalt MPA-IFW, FB 13 (Bau- und Umweltingenieurwissenschaften), FB 15 (Architektur), FB 16 (Maschinenbau)
+49 6151 16-57027
S1|01
K
Hasibah Kolonko Ass. jur., LL.M.Forschungsverträge (insbesondere Industriekooperationen, Verbundforschung Bund, AiF-ZIM, etc.); Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), vertretungsweise: FB 4 (Mathematik), FB 11 (Material- und Geowissenschaften), FB 18 (Elektrotechnik und Informationstechnik), FB 20 (Informatik)
57294
S1|01

Verwandte Aufgaben

Folgende verwandte Aufgaben werden von anderen Bereichen der TU Darmstadt übernommen: